Wie erstelle ich einen sauberen Jahresabschluss?
Die Rechnungslegung soll die wirtschaftliche Lage des Vereins so darstellen, dass sich die Vereinsmitglieder wie eventuell auch Dritte (Geldgeber, Sponsoren, Behörden usw.) ein zuverlässiges Urteil bilden können. Sie erfolgt in der Jahresrechnung, die sich aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung zusammensetzt. Die Jahresrechnung ist um einen Anhang zu ergänzen, wenn eine Eintragungspflicht ins Handelsregister besteht. Selbstverständlich kann ein Anhang freiwillig erstellt werden.
Die Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung sind:
- Klarheit und Verständlichkeit;
- Vollständigkeit;
- Verlässlichkeit;
- Wesentlichkeit;
- Vorsichtsprinzip;
- Stetigkeit (stets die gleichen Massstäbe);
- Verrechnungsverbot von Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag.