Revision

Bist du die VSETH Quästur? Dann schaue bitte hier.

Auch wenn gemäss Art. 69b ZGB nur grosse Vereine gesetzlich verpflichtet sind, eine unabhängige Revisionsstelle zu wählen, ist es doch durchwegs sehr zu empfehlen, eine solche in den Statuten vorzuschreiben. Dort sollte festgehalten sein, wie und von wem die Revision der Rechnung erfolgen muss (Anzahl Revisoren, eine Drittstelle usw.). In der Regel wird die Revisionsstelle durch die Mitgliederversammlung gewählt. Für Vereine, die im Handelsregister eingetragen sind, gelten die Buchführungsvorschriften nach OR – Art. 957 ff.

Die Revision muss seriös durchgeführt werden, mit dem notwendigen Fachwissen, das dem Umfang und der Komplexität der Buchhaltung angepasst ist. Auch kleine Vereine unterstehen den gesetzlichen Vorschriften (Sorgfaltspflicht, getreue Geschäftsführung). Im Falle von Grobfahrlässigkeit haften die Vorstandsmitglieder persönlich für Fehler – auch für solche, welche aus Unkenntnis oder mangelnder Sorgfalt entstanden sind.

Die Person(en), die die Revision ausführen, müssen unabhängig sein, es dürfen keine „Gefälligkeits-Revisionen“ erfolgen. Sie dürfen Mitglieder des Vereins sein, aber auf keinen Fall Mitglieder des Vorstands.

Unterlagen für die Revision

Eine Detailierte Anleitung für die VSETH Quästur findet sich hier.

  • Bilanz Vorperiode (Vermögensstand)
  • Bilanz per Abschlussdatum (unterschrieben (Präsidium&Quästur) und datiert)
  • Erfolgsrechnung laufende Periode (unterschrieben (Präsidium&Quästur) und datiert)
  • Bericht zur Rechnung
  • alle Kontoblätter von allen Konti
  • alle Belege
  • Protokolle von Inventuren (Kasse, Vorräte etc.): unterzeichnet und datiert

Vorgehen bei der Revision

Die Revisionsstelle kontrolliert:

  • ob alle Bilanzkonti der Vorperiode neu eröffnet sind mit richtigen Beträgen.
  • ob alle Erfolgskonti mit 0 beginnen.
  • ob die Rückbuchung der Transitorien erfolgt ist.
  • ob ausgewiesene Saldi mit Belegen übereinstimmen (Bilanz).
  • wenn Inventuren gemacht wurden: Kontrolle Saldi Protokolle
  • wenn nicht mit einem Buchhaltungsprogramm gearbeitet wird: 
    • ob Saldi richtig in Bilanz bzw. Erfolgsrechnung übertragen worden sind. 
    • ob alle eröffneten Konti in Bilanz bzw. Erfolgsrechnung übertragen worden sind.

Zudem wird (meistens nur stichprobenartig) die Buchhungen kontrolliert. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • richtiger Betrag?
  • richtige Verbuchung?
  • Belege vorhanden?
  • Kompetenz zur Ausgabe vorhanden (Geschäftsordnung, Spesenreglement)?

Revisionsbericht

Die Revisionsstelle schreibt den Revisionsbericht zuhanden der Mitgliederversammlung.

Muster [Quelle www.vitaminb.ch]
Ich/wir haben die Rechnung des Vereins xxx von (Periode) mit Abschluss per (Datum) geprüft. Die Rechnung schliesst bei Aufwand von CHF ………. und Ertrag von CHF ……….. mit einem Gewinn (oder Verlust) von CHF …………. Die ausgewiesenen Saldi der Bilanz stimmen mit den vorliegenden Belegen überein. Für die mit Stichproben geprüften Buchungen liegen die Belege ordnungsgemäss vor. Die Buchhaltung ist sehr sauber und korrekt geführt. Ich/wir beantragen der Mitgliederversammlung, die Rechnung (Periode) in der vorliegenden Form zu genehmigen und dem Quästoren Herr xxx / der Quästorin Frau xxx und dem Vorstand Décharge zu erteilen. Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, unsere/meine Aufgabe besteht darin, diese zu prüfen. Ich/wir bestätige(n), dass ich/wir die Anforderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfülle(n).
    
Sollte die Revision eine (drohende) Überschuldung, gravierende Fehler oder gar Verstösse zu Tage bringen, ist die prüfende Person oder Stelle verpflichtet, den Vorstand oder notfalls auch die Mitgliederversammlung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Sinnvollerweise nehmen die Revisor/innen direkt Kontakt auf mit dem Vorstand und erläutern die nicht korrekten Vorfälle – am besten immer im Sinn einer Unterstützung des Vorstands (und nicht nur der Kontrolle).   

Vergangene Revisionen

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